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Partner in Polen
Eine neue Vorschrift im Gesetz vom 11. März 2004 über die Steuer auf Waren und Dienstleistungen stellt die Tätigkeit des Steuervertreters in den Vordergrund. Die Unternehmen, die nicht in Polen ansässig sind, sind verpflichtet, einen für ihre steuerlichen Verpflichtungen zuständigen Steuervertreter zu bestimmen. Die Firma ACCO bietet an, die Tätigkeit eines Steuerbevollmächtigten oder Steuervertreters auszuführen, der alle notwendigen Formalitäten gegenüber den polnischen Finanzbehörden für Sie ausführt.
Ausländische Gewerbetreibende, die Lieferungen von Waren oder Dienstleistungen nach dem Umsatzsteuergesetz ausführen, für welche der Ort der Lieferung oder der Erbringung der Dienstleistungen Polen ist, und die von ihnen erbrachten Lieferungen oder Dienstleistungen bei den polnischen Käufern nicht versteuert werden können, sind in Polen steuerpflichtig. Obwohl die tatsächliche Tätigkeit die Grenze Polens überschreitet, sind sie genauso wie polnische Steuerpflichtige zur Registrierung, Erfassung der Umsatzsteuer und Vorlage der Umsatzsteuererklärung verpflichtet.
Umsatzsteuerpflichtige, die keinen Wohnsitz oder keine Tätigkeit im Gebiet der Europäischen Union nachweisen können, aber zur Anmeldung in Polen als aktive Steuerpflichtige verpflichtet sind, sind verpflichtet, einen Steuervertreter zu bestimmen.
Steuervertretung
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Steuerbevollmächtigter
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Komplexe Betreuung bei Umsatzsteuerrückerstattung |
Partner im Ausland
Falls Sie ein Gewerbe ohne Sitz in der EU ausüben und der Ort der ständigen Wirtschaftstätigkeit außerhalb der EU liegt, aber eine umsatzsteuerpflichtige Transaktion in einem der 27 Länder der Europäischen Gemeinschaft tätigen (Import, Lagerung, Veranstaltung von Messen und Ausstellungen, Reparatur- und Baudienstleistungen sowie jeder Kauf und Verkauf innerhalb der EU), sind Sie verpflichtet, einen Steuervertreter auszuwählen. Seine Handlungen haben zum Ziel, die Firma in Bezug auf die Umsatzsteuer in dem Land der Europäischen Gemeinschaft, in dem die Transaktionen geführt werden, einzutragen.
Die Rolle des Steuervertreters besteht darin, dem Steuerpflichtigen bei der Abrechnung anfallender Steuern behilflich zu sein.
Unsere Fachleute führen Korrespondenz mit den Steuerbehörden, beschäftigen sich mit den Korrektur-Erklärungen und sorgen für die Abwicklung der Umsatzsteuer-Prozeduren bei Auslandstransaktionen.
Unsere Dienstleistungen zeichnen sich aus durch:
- Die höchste Qualität und das Engagement der Fachleute
- Die einmalige Einstellung zur Zusammenarbeit
- Übersichtliche und klare Prozeduren
- Informationsgeheimnis
- Kurze Realisierungstermine