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Acco.euDas Angebot → Steuervertretung, Steuerbevollmächtigter

  • Buchhaltungs -dienstleistungen im vollen umfang
  • Betreuung der Kapitalgrupen
  • Berichterstattung und Analysen
  • Spezialdienstleistungen für ausländische Firmen
  • Steuerberatung, Steuervertretung
  • Steuervertretung, Steuerbevollmächtigter

     

    Ihr vertrauter
    Partner in Polen

    Eine neue Vorschrift im Gesetz vom 11. März 2004 über die Steuer auf Waren und Dienstleistungen stellt die Tätigkeit des Steuervertreters in den Vordergrund. Die Unternehmen, die nicht in Polen ansässig sind, sind verpflichtet, einen für ihre steuerlichen Verpflichtungen zuständigen Steuervertreter zu bestimmen. Die Firma ACCO bietet an, die Tätigkeit eines Steuerbevollmächtigten oder Steuervertreters auszuführen, der alle notwendigen Formalitäten gegenüber den polnischen Finanzbehörden für Sie ausführt.

    Ausländische Gewerbetreibende, die Lieferungen von Waren oder Dienstleistungen nach dem Umsatzsteuergesetz ausführen, für welche der Ort der Lieferung oder der Erbringung der Dienstleistungen Polen ist, und die von ihnen erbrachten Lieferungen oder Dienstleistungen bei den polnischen Käufern nicht versteuert werden können, sind in Polen steuerpflichtig. Obwohl die tatsächliche Tätigkeit die Grenze Polens überschreitet, sind sie genauso wie polnische Steuerpflichtige zur Registrierung, Erfassung der Umsatzsteuer und Vorlage der Umsatzsteuererklärung verpflichtet.

    Umsatzsteuerpflichtige, die keinen Wohnsitz oder keine Tätigkeit im Gebiet der Europäischen Union nachweisen können, aber zur Anmeldung in Polen als aktive Steuerpflichtige verpflichtet sind, sind verpflichtet, einen Steuervertreter zu bestimmen.

    Steuervertretung


    Im Rahmen der Steuervertretung repräsentieren wir die steuerrechtlichen Interessen ausländischer und nicht in der EU ansässiger Firmen, die keinen Sitz in Polen haben. 

    Wir tragen eine gesamtschuldnerische Haftung für die steuerlichen Verpflichtungen des Steuerpflichtigen, den wir vertreten.

    Zu unseren Pflichten gehören:

    • Erfüllung der Pflichten des Steuerpflichtigen, den wir vertreten.
    • Abrechnung der auf Waren und Dienstleistungen erhobenen Steuer
    • Führung und Aufbewahrung von Unterlagen und Umsatzsteuer-Erfassung
    • Ausführung von Tätigkeiten, die sich aus den Vorschriften bezüglich der auf Waren und Dienstleistungen erhobenen Steuer ergeben

    Steuerbevollmächtigter


    Im Rahmen der Dienstleistung eines Steuerbevollmächtigten übernehmen wir die Ausführung dieser Verpflichtungen des Kunden, die sich aus dem Gesetz über die Steuer und Dienstleistungen ergeben.

    Die Dienstleistung richtet sich an Unternehmen, die ihren Sitz auf dem Gebiet der EU haben.

    Zu unseren Pflichten gehören:

    • Führung und Aufbewahrung von Unterlagen und der für den Bedarf der Steuererfassung notwendigen Dokumentation
    • Aufsicht über den richtigen Ablauf der Steuer- und Prüfverfahren

    Komplexe Betreuung bei Umsatzsteuerrückerstattung

    Partner im Ausland

    Falls Sie ein Gewerbe ohne Sitz in der EU ausüben und der Ort der ständigen Wirtschaftstätigkeit außerhalb der EU liegt, aber eine umsatzsteuerpflichtige Transaktion in einem der 27 Länder der Europäischen Gemeinschaft tätigen (Import, Lagerung, Veranstaltung von Messen und Ausstellungen, Reparatur- und Baudienstleistungen sowie jeder Kauf und Verkauf innerhalb der EU), sind Sie verpflichtet, einen Steuervertreter auszuwählen. Seine Handlungen haben zum Ziel, die Firma in Bezug auf die Umsatzsteuer in dem Land der Europäischen Gemeinschaft, in dem die Transaktionen geführt werden, einzutragen.

    Die Rolle des Steuervertreters besteht darin, dem Steuerpflichtigen bei der Abrechnung anfallender Steuern behilflich zu sein.

    Unsere Fachleute führen Korrespondenz mit den Steuerbehörden, beschäftigen sich mit den Korrektur-Erklärungen und sorgen für die Abwicklung der Umsatzsteuer-Prozeduren bei Auslandstransaktionen.

    Unsere Dienstleistungen zeichnen sich aus durch:

    • Die höchste Qualität und das Engagement der Fachleute
    • Die einmalige Einstellung zur Zusammenarbeit
    • Übersichtliche und klare Prozeduren
    • Informationsgeheimnis
    • Kurze Realisierungstermine


    Treten Sie mit uns in Kontakt

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